Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 7.b) weitere Anträge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.05.2018, 16:40 |
Antragshistorie: | Version 1(12.05.2018) Version 1(02.04.2018) |
A3NEU: Neugestaltung der Mitgliedsbeiträge im Bundesjugendwerk
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Die auf der Bundesjugendwerkskonferenz beschlossenen Beitragskategorien für die
Mitgliedsbeiträge des Bundesjugendwerks werden um die Kategorie
"Kleinstbeitragszahler" erweitert. Die Mitglieder dieser Kategorie müssen einen
Mitgliedsbeitrag von 100 € zuzüglich Solidaritätsbeitrag entrichten. Diese
Kategorie sollte für die Bezirks- und Landesjugendwerke sowie Kreisjugendwerke
ohne weitere Obergliederung offenstehen, die den Jahresbeitrag von 400€ aufgrund
eines geringen Jahresbudgets nicht aufbringen können. Die Einstufung in diese
Kategorie sollte als letzte Möglichkeit genutzt werden. Über die Aufnahme in
diese Kategorie entscheidet die Bundesjugendwerkskonferenz. Das auf der
Bundesjugendwerkskonferenz 2016 beschlossene solidarische Beitragssystem wird
beibehalten. Um das Beitragsaufkommen insgesamt stabil zu halten, müssen die
fehlenden Beträge von allen anderen Mitgliedern aufgebracht werden.
Da die in Anspruchnahme der neuen Kategorie die Solidarität aller Mitglieder
erfordert und für den Verband eine Problemanzeige darstellt, ist eine
regelmäßige verpflichtende Beratung der betroffenen Gliederungen durch das
Bundesjugendwerk Voraussetzung.
Begründung
Auf der Bundesjugendwerkskonferenz 2016 wurde beschlossen, dass der Mitgliedsbeitrag der Gliederungen unabhängig von dem in der Satzung festgelegten Delegiertenschlüssel erhoben wird. Diese Änderung führte bei einigen Jugendwerken zu großen finanziellen Problemen. Der Solidaritätsfond sollte für diesen Fall greifen. Allerdings zeigte sich, dass der Solidaritätsfond alleine nicht ausreicht, wenn mehrere Bezirksjugendwerke nicht ihre Mitgliedsbeiträge zahlen können. Dieses Gefälle soll dadurch entschärft werden, indem die neue Kategorie eingeführt wird und den betroffenen Jugendwerken so die Möglichkeit gegeben wird, dass sie weiterhin Mitglied des Bundesjugendwerks sein können.
Kindgerechte Fassung
Leider ist der Mitgliedsbeitrag von 400€ pro Jahr für einige Jugendwerke zu viel
und diese sollen die Möglichkeit haben, weiterhin zum Jugendwerk zu gehören.
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