Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 7.b) weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Landesjugendwerk der AWO Hamburg (dort beschlossen am: 28.03.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.04.2018, 20:28 |
A29: Gendersensibles Wahlverfahren der Vorsitzenden
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen, dass spätestens zur nächsten
Bundesjugendwerkskonferenz 2020 ein satzungsgemäßes Abstimmungsverfahren für die
Wahl der zwei Vorsitzenden entwickelt und umgesetzt wird, welches nicht auf
einem binären Geschlechtsmodell basiert.
Begründung
In der Satzung des Bundesjugendwerks der Arbeiterwohlfahrt e.V. (Stand: 2016) steht unter § 7 Punkt 2, dass sich der Bundesjugendwerksvorstand aus „zwei Vorsitzenden unterschiedlichen Geschlechts“ zusammensetzt. Die 2016 beschlossene Satzungsänderung hat zum Ziel, es allen Menschen zu ermöglichen, sich zum Vorsitz aufstellen zu lassen, auch jenseits einer binären Geschlechterverteilung (Einteilung in „Frau“ und „Mann“). Aus der vorläufigen Tagesordnung (Stand: 01.04.2018) ist zunächst unter Punkt 8 die Wahl der Vorsitzenden und dann die Wahl des Vorsitzenden angesetzt. Diese Vorgehensweise hat ihren Ursprung in einem binären Geschlechtssystem sowie einer heteronormativen Denkweise und ist daher nicht mit der aktuellen Satzung vereinbar. Um nicht nur eine geschlechter- und gendergerechte Formulierung zu benutzen, sondern auch in der Umsetzung unsere klare Positionierung für die Gleichstellung aller Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu verdeutlichen, ist es wichtig, dass ein geschlechter- und gendergerechtes Wahlverfahren entwickelt wird.
Folgender Wahlgang wäre möglich:
Die Wahl der Vorsitzenden könnte wie die Wahl der Stellvertretenden in nur einem Wahlgang durchgeführt werden. Die Kandidat*innen hinterlegen bei der Wahlkommission zu welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen, sodass diese Angaben bei der Auszählung berücksichtigt werden können und am Ende zwei Vorsitzende unterschiedlichen Geschlechts gewählt wurden.
Kindgerechte Fassung
In der Satzung des Bundesjugendwerks steht seit 2016, dass nicht nur Männer und
Frauen den Vorsitz übernehmen dürfen, sondern alle Menschen, auch die die keine
Männer oder Frauen sind. Auf der vorläufigen Tagesordnung (Stand: 01.04.2018)
steht aber, dass zuerst die Vorsitzende (also eine Frau) und dann der
Vorsitzende (also ein Mann) gewählt wird. Wenn wir die Wahl so machen, können
sich die Menschen, die nicht Mann oder Frau sind, nicht aufstellen lassen und
können auch nicht gewählt werden. Daher soll die Bundeskonferenz beschließen,
dass sich ein Wahlverfahren ausgedacht wird, in der sich alle Menschen
wiederfinden.
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