Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 7.d) Nicht fristgerechte Anträge |
Antragsteller*in: | Max Jatzkowski (BJW OWL, BJW Niederrhein, BJW Mittelrhein) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.05.2018, 13:28 |
NFA2: Handreichung zum Thema Datenschutz im Jugendwerk
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen, dass bis spätestens zur
Konferenz 2020 unter Berücksichtigung der speziellen Themen- und Arbeitsfelder
der einzelnen Jugendwerke wie z.B. die Freiwilligendienstbetreuung ein Leitfaden
zum Thema „Datenschutz im Jugendwerk“ erstellt wird. Vor allem soll sie eine
rechtliche Übersicht über unsere Pflichten in Hinsicht auf die aktuellen
Datenschutzbestimmungen bieten. Darüber hinaus soll ein Abgleich mit unseren
Werten stattfinden, um sich als Verband positionieren zu können. Diese
Handreichung sollte an verschiedenen Stellen, zumindest aber im Ausschuss und
auf den Forenwochenenden vorgestellt, begleitet und diskutiert werden.
Begründung
Das Jugendwerk tut sich oft schwer mit dem Thema Datenschutz. Viele Vorteile, die uns die Digitalisierung bietet, werden nicht genutzt. Bekannt ist, dass nicht alles, was dort angeboten wird, den Idealen des Jugendwerks entspricht. Welche Linie allerdings verfolgt wird, was erlaubt ist und was nicht, ist vielen oft unklar. An welche Regeln müssen wir uns halten und an welche wollen wir uns halten? Diese mögen aufgrund unserer Ideale und Wertevorstellungen strenger sein, allerdings sind sie bisher nicht ausreichend formuliert. Für viele Ehrenamtler*innen ist das ein Problem. Sie wissen nicht: Was kann und darf ich im Namen des Jugendwerks machen und was nicht? Welche Programme darf ich nutzen? Dürfen Teilnehmer*innenlisten per E-Mail verschickt werden? Und wie ist das eigentlich mit der Vorstandsgruppe bei WhatsApp?
Kindgerechte Fassung
Im Jugendwerk haben wir viele Informationen, die nicht alle mitkriegen sollen.
Bis zur nächsten Konferenz soll sich das Bundesjugendwerk damit
auseinandersetzen, welche Regeln dort eigentlich für uns als Jugendverband
gelten, welche Programme wir nutzen dürfen und was wir in unserer Arbeit
beachten müssen.
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