Antrag: | Materialspenden |
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Antragsteller*in: | LAndesjugendwerk Thüringen |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 11.05.2018, 13:13 |
Ä1 zu A24: Materialspenden
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Alle Jugendwerksgliederungen werden dazu angehalten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten regelmäßige Spenden durchzuführen. Dabei liegt die Regelmäßigkeit im Ermessen der jeweiligen Gliederung. Die Spenden können warme Kleidung, Spielsachen, Geldspenden sowie weitere Sachspenden wie beispielsweise Büro-/Bastelmaterialien umfassen. Der Bundesvorstand und eine Arbeitsgruppe soll den Kontakt und die Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit mit AWO International schaffen und als Kommunikationsrohr zwischen AWO International und den Gliederungen dienen. Jede Gliederung kann selbst entscheiden, ob ihre Spenden im In-/Ausland ankommen sollen, solange die Rahmenbedingungen geklärt sind. Desweiteren ist stets zu prüfen ob die jeweilige Spendenart am nützlichsten sind.
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