Die Bundesjugendwerkskonferenz kann nicht beschließen inwiefern einzelne Jugendwerks-Gliederungen sich mit ihren AWO-Gliederungen abstimmen. Der gemeinsame Prozess ist auf allen Ebenen notwendig, aber ein Antrag auf einer Bundeskonferenz richtet sich nur an das Bundesjugendwerk. Die Aufgabe des BuJW haben wir ergänzt.
Antrag: | Übergänge gestalten |
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Antragsteller*in: | Landesjugendwerk der AWO Hamburg (dort beschlossen am: 21.04.2018) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 23.04.2018, 11:20 |
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