Antrag: | Einführung einer Kommunikationsplattform |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 14.04.2018) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 14.04.2018, 15:12 |
Ä1 zu A27: Einführung einer Kommunikationsplattform
Antragstext
Von Zeile 3 bis 9:
dass ein Kommunikationstool, das für alle Gliederungen des Jugendwerks im Bundesgebiet benutzbar ist, eingeführt wird. Dabei ist es wichtig, dass es sich dabei nicht um eine statische Plattform wie ein Forum handelt, sondern dieses Tool die Dynamik des Jugendwerkes auch aufgreifen kann. Unser Vorschlag als Arbeitsgruppe ist, dass der Bundesjugendwerksausschuss und der Bundesjugendwerksvorstand das Programm „Slack“ testet und nacherprobt wird Hierbei sind datenschutzrechtliche Voraussetzungen umfassend zu berücksichtigen und zu prüfen. Dabei ist es wichtig, dass es sich dabei nicht um eine statische Plattform wie ein Forum handelt, sondern dieses Tool die Dynamik des Jugendwerkes auch aufgreifen kann. Nach spätestens einem Jahr ein Fazit zieht, ob dieses Tool geeignet ist. Wenn festgestellt wird, dass
Von Zeile 3 bis 9:
dass ein Kommunikationstool, das für alle Gliederungen des Jugendwerks im Bundesgebiet benutzbar ist, eingeführt wird. Dabei ist es wichtig, dass es sich dabei nicht um eine statische Plattform wie ein Forum handelt, sondern dieses Tool die Dynamik des Jugendwerkes auch aufgreifen kann. Unser Vorschlag als Arbeitsgruppe ist, dass der Bundesjugendwerksausschuss und der Bundesjugendwerksvorstand das Programm „Slack“ testet und nacherprobt wird Hierbei sind datenschutzrechtliche Voraussetzungen umfassend zu berücksichtigen und zu prüfen. Dabei ist es wichtig, dass es sich dabei nicht um eine statische Plattform wie ein Forum handelt, sondern dieses Tool die Dynamik des Jugendwerkes auch aufgreifen kann. Nach spätestens einem Jahr ein Fazit zieht, ob dieses Tool geeignet ist. Wenn festgestellt wird, dass
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