Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 7.b) weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesjugendwerk (dort beschlossen am: 12.05.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 23.04.2018, 09:34 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A1NEU: Bevollmächtigung des Bundesvorstandes zur Berichtigung der Satzung
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Der eingetragenen Bundesjugendwerksvorstand wird bevollmächtigt, im Sinne des §
26 BGB die von der Bundesjugendwerkskonferenz beschlossenen Satzungsänderungen
zu berichtigen, soweit das Amtsgericht als Registergericht oder der AWO
Bundesverband die Beschlussfassung im Einzelnen beanstandet. Der Vorstand ist
gehalten, anstelle der beanstandeten Satzungsregelung eine solche vorzusehen,
die dem ursprünglich gewollten Sinn und Zweck am ehesten entspricht.
Begründung
Sollten Satzungsänderungen vom Registergericht oder vom AWO Bundesverband nicht anerkannt werden, wäre die Satzung ungültig, so dass die neu getroffenen Regelungen nicht in Kraft treten könnten. Erst auf der nächsten Konferenz in zwei Jahren wären dann wieder Korrekturen möglich.
Kindgerechte Fassung
Wir wollen, dass der Vorstand kleinere Fehler an der Satzung beheben darf, ohne
nochmal die ganze Bundesjugendwerkskonferenz zu fragen.
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